Das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz.
Gesellschaftliche und ökonomische Veränderungen treten in manchen Stadtquartieren stärker zutage als in anderen und treffen dort auf einen hohen städtebaulichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf, Mangel an Grün- und Freiflächen und eine unzureichende soziale und kulturelle Infrastruktur.
„Sozialer Zusammenhalt“ will städtebauliche Missstände beseitigen, den sozialen Zusammenhalt stärken und die Integration aller Bevölkerungsgruppen ermöglichen. Die Gestaltung des öffentlichen Raumes, der Ausbau der sozialen Infrastruktur, die Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements und die Entwicklung integrierter Handlungsansätze sollen die Wohn- und Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner in den Wohnquartieren nachhaltig verbessern.
Das Thema Sozialer Zusammenhalt geht alle an: Politik und Verwaltung, Bewohnerinnen und Bewohner, Vereine, Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer, Gewerbetreibende, Schulen, Kitas und Wohnungsbauunternehmen sowie eine Vielzahl weiterer Akteure. Alle sind aufgerufen, ein Teil des Entwicklungsprozesses im Quartier zu sein. Schwerpunkte dabei sind der Bau von Stadtteil- und Nachbarschaftszentren, Kinder- und Familienzentren, Kitas und Bildungshäuser, Beratungszentren sowie die gestalterische Aufwertung öffentlicher Plätze sowie von Sport-, Spiel-, Freizeit- und Grünflächen.
In Hessen wird die Aktivierung und Bürgerbeteiligung im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ groß geschrieben. Aufsuchende und innovative Beteiligungsformen, wie z. B. Modellbauaktionen und Baustellentreffs, aktivieren schwer erreichbare Zielgruppen.
Um die nachhaltige Wirkung der eingesetzten Fördermittel auch nach Abschluss der Förderung zu gewährleisten, wird ein Konzept zur Verstetigung verlangt. Es soll die spezifische politische, räumliche und soziale Situation des Quartiers berücksichtigen. Die Stadt legt Standards für die erfolgreiche Fortsetzung einer nachhaltigen Stadtentwicklung fest.
Eine wichtige Funktion kommt dem im Programm geforderten Quartiersmanagement zu. Das Quartiersmanagement hat sich im Programm als zentrales Instrument zur Stabilisierung benachteiligter Stadtteile etabliert. Es begleitet städtebauliche Maßnahmen, koordiniert die Prozesse auf Quartiersebene, vernetzt und beteiligt die Bewohnerinnen und Bewohner und aktiviert relevante Akteure in den Stadtteilen. Kurzum: Das Quartiersmanagement ist der Ansprechpartner für die Belange des Quartiers.
Eine neue Landesinitiative „Zusammen mehr erleben“ startete im April 2024 und bietet den hessischen Kommunen die Chance, Fördermittel für städtebauliche Herausforderungen zur Stärkung des sozialen Miteinanders zu beantragen. Da immer wieder auch Förderstandorte ihr Programmende im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ erreichen und ausscheiden, wird in gewissen Abständen eine Neuaufnahme in das Programm ermöglicht. Inzwischen sind dem Aufruf zahlreiche Kommunen gefolgt.
Um das Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt in Hessen zukunftsweisend auszurichten hat der Hessische Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori gemeinsam mit der Hessischen Sozialministerin Heike Hofmann das „Zukunftsbündnis für sozialen Zusammenhalt in Hessen“ Ende Juni 2024 ins Leben gerufen. Das Gremium setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von sozialen Trägern, den kommunalen Spitzenverbänden sowie von Hochschulen, Stiftungen und aus der Wirtschaft. Das Gremium ist Teil der Landesinitiative „Zusammen mehr erleben“ und wird das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ beratend begleiten.
Das Programm versteht sich als Gemeinschaftsinitiative aller relevanten Akteure. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass sich die maßgeblichen Akteure am Prozess beteiligen – als Ideengeber, als Multiplikatoren, aber auch als Träger eigener Initiativen.
Die räumliche Festlegung des Fördergebietes der nachhaltigen Stadtentwicklung erfolgt nach § 171e BauGB, alternativ als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB.
Auf der Grundlage des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes können die Fördermittel für die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme und insbesondere für folgende Einzelmaßnahmen eingesetzt werden:
Grundlage der Förderung bilden die Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung – RiLiSE.