Förderprogramm
Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Das Förderprogramm unterstützt Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind. Klimaschutz und Klimaanpassung sind dabei Querschnittsaufgaben.
HMWVW
Ziel des Bund-Länder-Programms ist die städtebauliche und infrastrukturelle Anpassung an den demografischen, wirtschaftlichen und klimatischen Wandel in den Fördergebieten. Städte und Gemeinden werden bei der Gestaltung lebenswerter und zukunftsfähiger Quartiere für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Leben unterstützt.
Zu den Fördermaßnahmen zählen unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäude- und Siedlungsstruktur durch bauliche Sanierung, Aufwertung, Anpassung oder Erweiterung. Neben der Anpassung an die demografischen Entwicklungen und den wirtschaftlichen Strukturwandel sind Maßnahmen im Sinne des Stadtgrüns, Klimaschutz und Klimaanpassung zur Schaffung qualitätsvoller Grünflächen und einer besseren Gestaltung des öffentlichen Raums wesentliche Bestandteile des Städtebauförderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“.
Lebenswerte Quartiere gemeinsam gestalten
Lokale Akteure sowie Bürgerinnen und Bürger werden frühzeitig in die Konzeptentwicklung sowie für die Definition von Zielen und Maßnahmen der Fördervorhaben eingebunden – als Ideengeber, als Multiplikatoren, aber auch als Träger eigener Initiativen. Das Programm sieht daher die Gründung einer Lokalen Partnerschaft als Vernetzung von Politik, Verwaltung sowie Bürgerinnen und Bürgern vor. Dies erfordert ein koordiniertes, kooperatives und vernetztes Vorgehen mit hohem Bedarf an Management in den Fördergebieten.
Neuaufnahmen im Jahr 2026
Anfang diesen Jahres wurde ein Bewerbungsaufruf im Bund-Länder Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ veröffentlicht. Bis zum 1. Juli 2025 konnten sich hessische Städte und Gemeinden über ein Online-Formular als Förderstandort bewerben.
Das Land Hessen und der Bund haben aus diesen Bewerbungen 21 Standorte ausgewählt, die in Zukunft über das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ mit Fördermitteln des Bundes und vom Land Hessen unterstützt werden.
Folgende Standorte können sich im kommenden Jahr über die Aufnahme in das Förderprogramm freuen:
- Allendorf (Lumda) - „Stadtzentrum Allendorf (Lumda)
- Bad Sooden-Allendorf - „Sooden Nord“
- Bebra - „Innenstadt Bebra – Transformationsraum“
- Fulda - „Bahnhofsquartier“
- Groß-Rohrheim - „Lebensraum Groß-Rohrheim - Raum zum Leben, Arbeiten, sich begegnen, sich beteiligen“
- Hanau - „Transformation Hauptbahnhofquartier“
- Heppenheim - „Stadion-/Kalterer Straße“
- Kassel - „Kassel - östlich der Fulda“
- Melsungen - „Fuldakulisse Melsungen | historische Kernstadt“
- Michelstadt - „Zukunft Michelstadt“
- Neustadt (Hessen) - „Entlang der Main-Weser-Bahn“
- Oberursel - „Oberursel Zentrum“
- Philippsthal (Werra) - „Ortskern und Hattorfer Platz“
- Rosbach vor der Höhe - „Verbunden. Zukunftsstark. Gerecht. - Ganzheitliche Stadtentwicklung in den Kernen von Ober-Rosbach und Nieder-Rosbach sowie im Gewerbegebiet“
- Rüsselsheim am Main - „Ehemaliges Opel-Areal“
- Steinau an der Straße - „V2 –Märchenstadt im Wandel – 2035“
- Wabern - „Wabern 2035“
- Wächtersbach - „Wächtersbach Mitte“
- Walluf - „Ortsentwicklung Walluf – zwischen Rhein und Reben“
- Wiesbaden - „Kastel-West: Wiesbadener Straße und Rheinufer“
- Zwingenberg - „Altstadt“
Grundlage
Grundlage für die Förderung bildet ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK). Es legt ein konkretes Fördergebiet fest und bündelt alle Maßnahmen, die in einem Zeitraum von rund zehn Jahren umgesetzt werden sollen. Die Förderung der Maßnahmen erfolgt auf Grundlage der Richtlinie des Landes Hessens zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung – RiLiSE.
Die Mittel der Städtebauförderung können sowohl für bauliche Investitionen als auch für investitionsvorbereitende sowie investitionsbegleitende Maßnahmen einschließlich der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements eingesetzt werden. Bund und Land beteiligten sich in der Regel jeweils mit einem Drittel an den förderfähigen Kosten. Die Kommunen tragen ebenfalls ein Drittel der Kosten.