Förderprogramm

Zukunft sichern!
Das hessische Klima­kon­tingent 2026

Hessen fördert auch 2026 vorbildliche und kreative Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen innerhalb der Städtebauförderung mit 15 Millionen Euro.

Das Klimakontingent in Hessen geht 2026 in die fünfte Runde! Sie haben für Ihre Kommune kreative Ideen und Pläne für eine nachhaltige und klimaresiliente Stadtentwicklung? Zeigen Sie mit Ihren individuellen und innovativen Projektideen, wie Klimaschutz und Klimaanpassung durch städtebauliche Transformation nachhaltig gelingen können. Setzen Sie in Ihrer Kommune wichtige Impulse im Umgang mit grüner, blauer und grauer Infrastruktur. Schaffen Sie Begegnungsräume, Erholungsoasen oder rücken Sie die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner in den Fokus.

Städte und Gemeinden in Hessen, die über eines der Programme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ gefördert werden, konnten sich bis zum 01. März für ein Klimakontingent bewerben.

Welche Ideen werden gesucht?

Aus dem hessischen Klimakontingent werden nachhaltige und lösungsorientierte Maßnahmen gefördert, die in ihrer vorbildlichen und innovativen Art beispielhaft aufzeigen, wie Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen können. Dabei spielen der finanzielle Umfang und die Größe des Projekts keine entscheidende Rolle. Lösungsorientierte und nachhaltige Ansätze stehen im Vordergrund des Klimakontingents. Förderfähig sind die folgenden Maßnahmen, insofern sie einen überdurchschnittlichen Beitrag zu Klimaschutz und Klimaanpassung leisten:

  • Konzepte, Gutachten, städtebauliche Verfahren und Wettbewerbe
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Zwischennutzung
  • Umgestaltung von Straßen, Wegen, Plätzen und Freiflächen
  • Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden, Begrünung von Dächern und Fassaden

Teilnah­me­be­din­gungen

Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen der Städtebauförderung in Hessen, die einen Jahresförderantrag 2026 stellen. Hierzu gehören die Förderstandorte der Programme  „Lebendige Zentren”,  „Sozialer Zusammenhalt“ und  „Wachstum und nachhaltige Erneuerung”.

Die eingereichten Projektbeiträge mussten nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) in der jeweils gültigen Fassung förderfähig sein.

Wie sieht das Bewer­bungs­ver­fahren aus?

Die Antragstellung erfolgt in diesem Jahr über die Projektblätter der Programme Lebendige Zentren”, “Sozialer Zusammenhalt” bzw. “Wachstum und nachhaltige Erneuerung”.

Sie können die diesjährige Ausschreibung des Klimakontingents unter Downloads abrufen.