Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.nachhaltige-stadtentwicklung-hessen.de veröffentlichte Website „Nachhaltige Stadtentwicklung in Hessen“ des Landes Hessen und der HA Hessen Agentur GmbH im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem am 13.05.2025 durchgeführten BIK BITV-Tests durch die Prüfstelle TWIN CUBES GmbH.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website „Nachhaltige Stadtentwicklung in Hessen“ mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Barriere 1: Die Untertitel der Videos lassen sich nicht individuell anpassen bezüglich Position, Textgröße, Text-Vorder- und Hintergrundfarbe, Textstil oder Text-Font.
- Barriere 2: Die Untertitel von Videos sind teilweise fehler- und lückenhaft.
- Barriere 3: Bedienelemente und Grafiken verfügen vereinzelt über keinen oder keinen aussagekräftigen Alternativtext.
- Barriere 4: Erschwerte Navigation für Screenreader-Nutzer, da Listen und Überschriften teilweise nicht korrekt ausgezeichnet sind und nicht alle Seitenbereiche definiert sind.
- Barriere 5: Die Lesereihenfolge entspricht für Tastaturbenutzer nicht der visuell sichtbaren Reihenfolge.
- Barriere 6: Der Tastaturfokus ist teilweise nicht sichtbar.
- Barriere 7: Einschränkungen für Tastaturbenutzer bei geöffnetem Hauptmenü.
- Barriere 8: Links im Fließtext sind teilweise nur durch deren Farbe als Links erkennbar.
- Barriere 9: Kontraste von Texten und Bedienelementen und fokussierten Bedienelementen gegenüber deren Hintergrund entsprechen nicht immer den Mindestanforderungen.
- Barriere 10: Alle Eingabefelder, die sich klar auf den Nutzer selbst beziehen vermitteln nicht den Zweck des jeweiligen Feldes über ein sprachunabhängiges Attribut.
- Barriere 11: Die Anpassung von Textabständen führt teilweise zu abgeschnittenen Inhalten.
- Barriere 12: Fehlermeldungen nach Falscheingaben in Formularen werden durch Screenreader nicht ausgegeben.
- Barriere 13: Erschwerung für Screenreader-Nutzer aufgrund fehlender oder falscher Rollen und Attribute von Elementen.
Eine Behebung der oben aufgeführten Punkte ist bis spätestens 31.12.2025 durch eine technische Anpassung der Website vorgesehen.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.
Teilbereich:
- Bereitstellung aller Dokumente als barrierefreie PDFs in den einzelnen Rubriken. Die Anpassung aller dort befindlichen Dokumente ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
Geplante Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:
- Technische Anpassung der Website zur Behebung der unter „Unvereinbarkeit mit der HVBIT“ aufgeführten Punkte. Eine Umsetzung ist geplant bis 31.12.2025.
- Erstellung einer Übersichtsseite in leichter Sprache. Eine Umsetzung ist geplant bis 31.12.2025.
- Bereitstellung von Informationen in Gebärdensprache. Eine Umsetzung ist geplant bis 31.12.2025.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.09.2022 erstellt und zuletzt am 02.06.2025 aktualisiert.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an:
Benedikt Sauer
Mainzer Straße 118
65189 Wiesbaden
0611 950178925
benedikt.sauer@hessen-agentur.de
Zum Formular:
Landeskompetenzzentrum für barrierefreie Informationstechnik und Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie das Landeskompetenzzentrum für barrierefreie Informationstechnik mit der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an das Landeskompetenzzentrum für barrierefreie Informationstechnik mit der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Landeskompetenzzentrum für barrierefreie Informationstechnik und Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Sitz:
Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Sekretariat LBIT: +49 641 303 - 2901
E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de
Zuständige Aufsichtsbehörde
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sonnenberger Str. 2/2a
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