Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.nachhaltige-stadtentwicklung-hessen.de veröffentlichte Website „Nachhaltige Stadtentwicklung in Hessen“ des Landes Hessen und der HA Hessen Agentur GmbH im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.

 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.

 

Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website „Nachhaltige Stadtentwicklung in Hessen“ mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bzw. Ausnahmen teilweise vereinbar.

 

Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

 

  • Barriere 1:
    Grafiken und Bedienelemente verfügen teilweise über keinen oder keinen aussagekräftigen Alternativtext oder Beschriftung.
    Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

  • Barriere 2:
    Erschwerte Navigation für Screenreader-Nutzer, da Listen und Überschriften teilweise nicht korrekt ausgezeichnet sind und nicht alle Seitenbereiche definiert sind.
    Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

  • Barriere 3:
    Die Lesereihenfolge entspricht für Tastaturbenutzer nicht der visuell sichtbaren Reihenfolge.
    Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

  • Barriere 4:
    Links im Fließtext sind teilweise nur durch deren Farbe als Links erkennbar.
    Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

  • Barriere 5:
    Kontraste von Texten und Bedienelementen gegenüber deren Hintergrund entsprechen nicht immer den Mindestanforderungen.
    Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

  • Barriere 6:
    Das Webangebot ist für Tastaturbenutzer nur sehr eingeschränkt nutzbar. Menüs lassen sich nicht öffnen.
    Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

  • Barriere 7:
    Der Tastaturfokus ist fast durchgehend nicht sichtbar.
    Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

  • Barriere 8:
    Fehlermeldungen nach Falscheingaben in Formularen werden durch Screenreader nicht ausgegeben.
    Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

  • Barriere 9:
    Erschwerung für Screenreader-Nutzer aufgrund fehlender oder falscher Rollen und Attribute von Elementen.
    Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
  •  


Eine Behebung der oben aufgeführten Punkte ist bis spätestens 31.12.2024 durch eine technische Anpassung der Website vorgesehen.

 

 

Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.

 

Teilbereich:

  • Bereitstellung aller Dokumente als barrierefreie PDFs in den einzelnen Rubriken. Die Anpassung aller dort befindlichen Dokumente ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.

 

Geplante Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:

 

  • Technische Anpassung der Website zur Behebung der unter „Unvereinbarkeit mit der HVBIT“ aufgeführten Punkte. Eine Umsetzung ist geplant bis 30.06.2024.
  • Erstellung einer Übersichtsseite in leichter Sprache. Eine Umsetzung ist geplant bis 30.06.2024.
  • Bereitstellung von Informationen in Gebärdensprache. Eine Umsetzung ist geplant bis 30.06.2024.
  •  

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.09.2022 erstellt und zuletzt am 01.12.2023 aktualisiert.

 

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktpersone an:

 

Benedikt Sauer

Mainzer Straße 118
65189 Wiesbaden
0611 950178925
benedikt.sauer@hessen-agentur.de

 

Zum Formular „Barriere melden

 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine

zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und

Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

 

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