Geben Sie der Zukunft Ihrer Innenstadt Raum (2022)

Unter dem Motto „Geben Sie der Zukunft Ihrer Innenstadt Raum“ werden alle hessischen Kommunen aufgerufen, gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort Projekte zu entwickeln, die mutige und zukunftsweisende Wege bei der nachhaltigen Gestaltung der Innenstädte aufzeigen. Durch das Konzipieren und Umsetzen von Nutzungs- und Raumkonzepten sowohl für Innen- als auch für Außenräume  sollen vielfältige Nutzungsstrukturen sowie Aufenthaltsqualitäten geschaffen werden. Mit kleineren baulichen Maßnahmen, temporären und mobilen Infrastrukturen sowie Innen- und Außenraumausstattung können neue Konzepte und Ideen getestet und weiterentwickelt werden. Zwischennutzungen erlauben es, Neues auszuprobieren und ggf. zu verstetigen. Gesucht werden Nutzungs- und Raumkonzepte für Immobilien und/oder Freiräume mit dem Ziel, diese zunächst mit überschaubarem Aufwand umzusetzen und zu testen.

 

Das Land stellt Fördermittel in Höhe von 10 Millionen Euro für die Umsetzung der Raum-Budgets zur Verfügung. Die Zuwendung beträgt bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Antragsberechtigt sind alle Städte und Gemeinden in Hessen. Es darf ein Antrag pro Kommune eingereicht werden. Mit dem Raum-Budget von maximal 300.000 Euro können bis zu drei Projekte in der Innenstadt bzw. in zentralörtlichen urbanen Gebieten gefördert werden.

 

Die bereitgestellten Mittel sind bis zum Ende des Programms (31.12.2023) durch die Kommunen zweckentsprechend zu verausgaben und abzurechnen. Die eingereichten Projekte müssen entsprechend der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Attraktivität und Nachhaltigkeit der Innenstädte in der jeweils gültigen Fassung förderfähig sein. 

 

Der Fokus dieser Ausschreibung liegt auf der räumlichen Gestaltung. Die Kommunen können Fördermittel für die Umsetzung unterschiedlicher Projektphasen erhalten. Wichtig ist, dass am Ende der Programmlaufzeit das Projekt soweit umgesetzt ist, dass die Räume genutzt und die Nutzungs- bzw. Raumkonzepte in Innen- und Außenräumen getestet bzw. umgesetzt werden können. Kleinere investive Maßnahmen können sein:

 

  • schnell durchführbare bauliche Instandsetzungs-, Modernisierungs- und Umbauarbeiten
  • Ankauf der Raumausstattung für die Gestaltung der Innen- und Außenräume
  • Konstruktion von temporären mobilen Infrastrukturen

 

Auch die für die Umsetzung dieser Modellprojekte benötigte Koordinierungs-, und Beratungsleistungen, Beteiligungsprozesse sowie die Öffentlichkeitsarbeit können mit Fördermitteln unterstützt werden. Größere bauliche Maßnahmen sind möglich, sofern eine Nutzung zum Ende des Landesprogramms gesichert ist.

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