Ehemalige Synagoge

Anwesen Anger 10 in Großen-Buseck, ehemalige Synagoge (Foto: Gemeinde Buseck)

In Großen-Buseck besteht ein erheblicher baulicher Erneuerungsbedarf insbesondere bei den Anwesen innerhalb des historischen Ortskerns. Auch entsprechen die Wohnqualität und das Wohnumfeld oftmals nicht den Erfordernissen an zeitgemäße Wohnverhältnisse.

 

Ein Beispiel für ein Objekt mit erheblichem baulichen Erneuerungsbedarf ist das Anwesen Anger 10. Hierbei handelt es sich um ein von der jüdischen Gemeinde erworbenes und 1846 als Synagoge eingeweihtes Wohnhaus aus dem 18. Jahrhundert. Das im Jahr 1938 stark geschändete Fachwerkwohnhaus mit Vorhof und Freitreppe wurde schon seit ca. 1844 als Synagoge genutzt.

 

Die ehemalige Synagoge steht seit geraumer Zeit leer, der Bauzustand ist schlecht. Es besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf. Ein Konzept zur Sanierung der ehemaligen Synagoge ist in Bearbeitung.

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