Verfügungsfonds
Der Verfügungsfonds dient dem Zweck, die aktive Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern, Eigentümerinnen und Eigentümern, Gewerbetreibenden, Organisationen, Vereinen, Arbeitsgruppen etc. zu fördern und private Finanzressourcen zu aktivieren. Kleinteilige Projekte, Aktionen und Maßnahmen sollen angestoßen und umgesetzt werden. Aus dem Fonds werden sowohl investive, als auch investitionsvorbereitende und nicht-investive Maßnahmen gefördert. Im Bereich der investiven Maßnahmen sind beispielsweise Projekte im Bereich Urban Gardening, der Installation von Sport- und Spielgeräten und im Allgemeinen kleinere Aufwertungsmaßnahmen an Treffpunkten im Fördergebiet denkbar. Als investitionsvorbereitende Maßnahmen wären Planungen oder Konzepte verschiedener Art möglich. Nicht-investive Maßnahmen können Veranstaltungen im kulturellen Bereich, Feste u.ä. sein.
Am 17.02.2025 wurde die Förderrichtlinie zum Verfügungsfonds beschlossen.