Leitbildentwicklung und Anreizförderung

Problemlage Fassaden
Das Erscheinungsbild des Kernbereichs ist oft erheblich gestört durch „Gestaltungssünden“ und -mängel an den Gebäudefassaden; dies betrifft zum einen neuzeitliche Um- und Ausbauten an historischen Gebäuden, hierbei z.B. Einbau von nicht fensterteilenden Einscheibenfenstern und neuen Hauseingangstüren u.a. mit problematischer Materialwahl z.B. Kunststoff, Alu, Bronze, geänderten Fenstergrößen und Fensterformate, Fassadengliederungen, Dacheindeckungen und -ausbauten, „modernen“ Schaufenster- und Werbeanlagen. Zum anderen wurden teilweise neuere Gebäude ohne stadtgestalterischen und architektonischen Bezug zur Umgebungsbebauung und zu ursprünglich gewachsenen Straßenansichten errichtet.
Problemlage Begrünung
Die bauliche Entwicklung im Ortskern von Wöllstadt ist, wie in vielen Kommunen, mit einer zunehmenden Dichte, Versiegelung von Flächen, weniger Grün und damit weniger Belichtung und Belüftung einher gegangen. Zudem haben auch der innerörtliche Verkehr sowie die allgemeine klimatische Entwicklung zu einer zunehmenden Wärmeentwicklung beigetragen. Des weiteren fehlen ausreichend versickerungsfähige Flächen bei Starkregenereignissen. Der Flächenversiegelung, der zunehmenden Erwärmung der Siedlungsräume und den mangelnden Versickerungsmöglichkeiten mit einhergehenden Problemen bei Starkregen soll entgegengewirkt, ein Systemwechsel gerade auch bei den Privaten initiiert werden.
Bekannt ist auch, dass viele dieser klimabedingten Faktoren gesundheitliche Auswirkungen auf die Bevölkerung haben.
Leitbild und Beratung im Rahmen der Anreizförderung
Beratung durch Quartiersarchitektin/ Quartiersarchitekt
Vorgesehen ist im Rahmen der Anreizförderung die Beratung von interessierten Bürgerinnen und Bürgern durch ein Quartiersarchitekturbüro zur Fassadengestaltung und Begrünung. Das Anreizprogramm wurde bereits beantragt und bewilligt, die Anreizrichtlinie genehmigt.
Bei geplanten privaten Fassadengestaltungs- und Begrünungsmaßnahmen an Fassade, Dach und Hofflächen sollen vor einer Anreizförderung Beratungen durchgeführt und geeignete Maßnahmen vereinbart werden.
In einem ersten Schritt hat die Gemeinde, sozusagen als Gestaltungs-Referenz, bereits ein Gestaltungsleitbild inkl. Grünkonzept u.a. mit speziellen Handlungsempfehlungen für Privateigentümerinnen und -Eigentümern in 2024 erstellen lassen.
Die Themen Fassadensanierung und Begrünung sind in der genehmigten Anreizrichtlinie zusammengefasst.