Umsetzung

Maßnahme in der Rosenstraße 10 in Hanau (Fotos: ProjektStadt)

Nach Inkraftsetzung der Richtlinie können Sie mit der Umsetzung der Anreizförderung starten. In der Regel benötigt es etwas Vorlaufzeit, bis die Zivilgesellschaft auf das Anreizprogramm aufmerksam wird und die ersten Maßnahmen beantragt und umgesetzt werden. Um die Annahme ihres Anreizprogramms innerhalb der Kommune sicherzustellen, ist eine breite Öffentlichkeitsarbeit wichtig.


Die Erfahrungen aus den befragten Kommunen zeigen meist ein diverses Vorgehen, um das Anreizprogramm zu bewerben. Daher die Empfehlung: Es eignet sich grundsätzlich ein Mixed-Methods-Ansatz, das heißt die Wahl unterschiedlicher Formate. Hierbei sollten Sie für Ihre Situation entscheiden, welche der folgenden Formate am besten geeignet sind.


Pressearbeit

Mit Artikeln in Lokalzeitungen können Sie breite Bevölkerungsgruppen über das Anreizprogramm informieren. Auf Stadtteil- oder Gemeindeebene könnte darüber hinaus die Erwähnung in einer Stadtteilzeitung oder einem Gemeindeblättchen sinnvoll sein. Hier können Sie bereits gezielt auf die Förderrichtlinie eingehen.


Informationsveranstaltungen

Die frühzeitige Durchführung einer Informationsveranstaltung ist in jedem Fall sinnvoll. Im Vergleich zu einem Presseartikel kann die Richtlinie in diesem Rahmen den Bürgerinnen und Bürgern eingehender erläutert werden.


Plakate, Flyer und Hauswurfeinsendung

Mehr als die Hälfte der befragten Kommunen nennt die Öffentlichkeitsarbeit durch Flyer, Plakate oder sogar Banner im Fördergebiet als zentrales Instrument. Die Flyer können sowohl auf öffentlichen Veranstaltungen als auch im Rathaus ausgelegt werden. Bei einem überschaubaren Geltungsbereich kann auch die Hauswurfeinsendung eine gute Möglichkeit zur Ansprache der Bürgerinnen und Bürger sein. Hinsichtlich des Erfolgs von Postwurfeinsendungen haben die befragten Kommunen unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Während manche Standorte dies als effektivste Art der Öffentlichkeitsarbeit beschreiben, hatten auch wiederkehrende Erinnerungen in anderen Kommunen wenig bis keinen Erfolg.


Internet/ Soziale Medien

Das Anreizprogramm und die Richtlinie sollten darüber hinaus dauerhaft auf der Homepage der Stadt oder der Gemeinde veröffentlicht werden. Die Kommunen empfehlen eine konkrete Ansprechperson für Rückfragen zu benennen. Die Bewerbung des Anreizprogramms über Soziale Medien und das Präsentieren von Ergebnissen wird zusätzlich empfohlen.

 

Direkte Ansprache

Mehrere Kommunen empfehlen darüber hinaus die direkte Ansprache der Eigentümerinnen und Eigentümer aus dem Geltungsbereich des Anreizprogramms. Dies kann ebenfalls durch eine direkte Ansprache per Post oder auch durch Foren für Eigentümerinnen und Eigentümer geschehen. In jeden Fall beschreiben die befragten Kommunen den Direktkontakt zu Personen mit Eigentum und den wiederkehrenden persönlichen Austausch als essenziel und oftmals erfolgreich. Eine Kommune berichtet sogar bei Eigentumswechsel die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer erneut über das Anreizprogramm zu informieren.


Multiplikatoren

Als erweiterte Form der Öffentlichkeitsarbeit können lokale Multiplikatoren genutzt werden. Insbesondere die Mitglieder der Lokalen Partnerschaft eignen sich dafür, da diese meist sehr gut innerhalb der Kommune vernetzt sind. Weitere Multiplikatoren könnten Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher oder Vereine und Verbände sein.

 

 

Die Anträge auf Anreizförderung werden von den Kommunen in eigener Verantwortung bearbeitet. In der Regel nutzen die Kommunen die Lokale Partnerschaft als Entscheidungsgremium. In diesem Rahmen werden die Anträge diskutiert und eine Empfehlung an den Magistrat ausgesprochen. Für eine einheitliche Gestaltung innerhalb des Geltungsgebietes kann eine Gestaltungssatzung positive Auswirkungen haben. Bei Kommunen, die keine Gestaltungssatzung haben, ist insbesondere eine fachliche Beratung durch ein externes Büro sinnvoll. Die fachliche Begleitung des Anreizprogramms wird von vielen Kommunen als unverzichtbar beschrieben. Eine verpflichtende kostenlose Beratung durch eine Architektin oder einen Architekten wird empfohlen. Diese kann im Jahresantrag separat oder im Zusammenhang mit dem Anreizprogramm beantragt werden.


Das Anreizprogramm bietet für Private gute Fördermöglichkeiten, allerdings ist die Förderung ebenso an Verpflichtungen gebunden. Private Antragstellerinnen und Antragsteller müssen sich, wie Kommunen, entsprechend der RiLiSE verhalten. Das bedeutet, es müssen auch bei der Privatförderung drei Vergleichsangebote angefordert werden. Als Impuls aus der Befragung hat sich ergeben, dass auch die Zulassung der Förderung von Eigenleistungen gemäß Nr. 7.5 der RiLiSE sinnvoll sein kann, um Hauseigentümerinnen und -eigentümer zu unterstützen. Zwischen Einreichung des privaten Förderantrages und der Genehmigung sollten nur wenige Wochen vergehen. Setzen Sie daher klare und verständliche Festlegungen und zeitliche Abläufe fest.

Modernisierung und Umbau einer Scheune zu Wohnzwecken sowie Teilabriss und Umbau einer ehemaligen Gewerbefläche in Herborn (Fotos: DSK GmbH)
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