Im Rahmen des Bundesprogramms Nationale Projekte des Städtebaus werden investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert.
Die Projekte zeichnen sich durch einen besonderen Qualitätsanspruch ("Premiumqualität") hinsichtlich des städtebaulichen Ansatzes, der baukulturellen Aspekte und von Beteiligungsprozessen aus, verfolgen die baupolitischen Ziele des Bundes und weisen Innovationspotenzial auf. Mit einem überdurchschnittlich hohen Fördervolumen soll eine schnellere und ggf. breitere Intervention und Problembearbeitung möglich sein.
In den Förderperioden 2014 und 2015 stellten Denkmalensembles von nationalem Rang (z.B. UNESCO-Welterbestätten), bauliche Kulturgüter mit außergewöhnlichem Wert, energetische und altersgerechte Erneuerung im Quartier sowie Grün in der Stadt die Förderschwerpunkte dar.
In 2016 führt die Bundesregierung das Investitionsprogramm mit den Förderschwerpunkten Konversion von Militärflächen, interkommunale städtebauliche Kooperationen sowie barrierefreier und demographiegerechter Umbau der Städte und Gemeinden fort. Geeignete Projekte können im Rahmen des Projektaufrufes beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eingereicht werden.