Hessen fördert auch 2025 vorbildliche und kreative Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen innerhalb der Städtebauförderung mit 15 Millionen Euro
Das Klimakontingent in Hessen geht 2025 in die vierte Runde! Sie haben für Ihre Kommune kreative Ideen und Pläne für eine nachhaltige und klimaresiliente Stadtentwicklung? Zeigen Sie mit Ihren individuellen und innovativen Projektideen, wie Klimaschutz und Klimaanpassung durch städtebauliche Transformation nachhaltig gelingen können. Setzen Sie in Ihrer Kommune wichtige Impulse im Umgang mit grüner, blauer und grauer Infrastruktur. Schaffen Sie Begegnungsräume, Erholungsoasen oder rücken Sie die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner in den Fokus.
Ab sofort können sich diejenigen Städte und Gemeinden in Hessen, die über eines der Programme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ gefördert werden, für ein Klimakontingent bewerben.
Frist ist der 01. März 2025
Aus dem hessischen Klimakontingent werden nachhaltige und lösungsorientierte Maßnahmen gefördert, die in ihrer vorbildlichen und innovativen Art beispielhaft aufzeigen, wie Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen können. Dabei spielen der finanzielle Umfang und die Größe des Projekts keine entscheidende Rolle. Lösungsorientierte und nachhaltige Ansätze stehen im Vordergrund des Klimakontingents. Förderfähig sind die folgenden Maßnahmen, insofern sie einen überdurchschnittlichen Beitrag zu Klimaschutz und Klimaanpassung leisten:
Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen der Städtebauförderung in Hessen, die einen Jahresförderantrag 2025 stellen. Hierzu gehören die Förderstandorte der Programme “Lebendige Zentren”, “Sozialer Zusammenhalt” und “Wachstum und Nachhaltige Erneuerung”.
Die eingereichten Projektbeiträge müssen nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) in der jeweils gültigen Fassung förderfähig sein.
Die Antragstellung erfolgt in diesem Jahr über Projektblätter der Programme Lebendige Zentren”, “Sozialer Zusammenhalt” bzw. “Wachstum und Nachhaltige Erneuerung”. Wir bitten die Jahresantragsstellung bis zum 01. März 2025 an die Ihnen bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der WIBank und der HA Hessen Agentur GmbH zu übersenden.
Sie können die diesjährige Ausschreibung des Klimakontingents unter Downloads abrufen.