Förderprogramm
Zukunft sichern!
Das hessische Klimakontingent 2025
Hessen fördert auch 2025 vorbildliche und kreative Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen innerhalb der Städtebauförderung mit 15 Millionen Euro.

Das Klimakontingent in Hessen geht 2025 in die vierte Runde! Städte und Gemeinden in Hessen, die über eines der Programme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ gefördert werden, konnten bis zum 01. März 2025 ihre kreative Ideen und Pläne für eine nachhaltige und klimaresiliente Stadtentwicklung einreichen. Wie können Klimaschutz und Klimaanpassung durch städtebauliche Transformation nachhaltig gelingen? Mit den eingereichten Maßnahmen haben die Kommunen wichtige Impulse im Umgang mit grüner, blauer und grauer Infrastruktur gesetzt und Begegnungsräume, Erholungsoasen oder sowie die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner in den Fokus gerückt.
Welche Ideen wurden gesucht?
Aus dem hessischen Klimakontingent werden nachhaltige und lösungsorientierte Maßnahmen gefördert, die in ihrer vorbildlichen und innovativen Art beispielhaft aufzeigen, wie Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen können. Dabei spielen der finanzielle Umfang und die Größe des Projekts keine entscheidende Rolle. Lösungsorientierte und nachhaltige Ansätze stehen im Vordergrund des Klimakontingents. Förderfähig sind die folgenden Maßnahmen, insofern sie einen überdurchschnittlichen Beitrag zu Klimaschutz und Klimaanpassung leisten:
- Konzepte, Gutachten, städtebauliche Verfahren und Wettbewerbe
- Öffentlichkeitsarbeit
- Zwischennutzung
- Umgestaltung von Straßen, Wegen, Plätzen und Freiflächen
- Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden, Begrünung von Dächern und Fassaden
Teilnahmebedingungen
Antragsberechtigt waren ausschließlich Kommunen der Städtebauförderung in Hessen, die einen Jahresförderantrag 2025 gestellt haben. Hierzu gehören die Förderstandorte der Programme „Lebendige Zentren”, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung”.
Die eingereichten Projektbeiträge mussten nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) in der jeweils gültigen Fassung förderfähig sein.
Wie sah das Bewerbungsverfahren aus?
Die Antragstellung erfolgte in diesem Jahr über die Projektblätter der Programme Lebendige Zentren”, “Sozialer Zusammenhalt” bzw. “Wachstum und nachhaltige Erneuerung”.
Sie können die diesjährige Ausschreibung des Klimakontingents unter Downloads abrufen.
Ausblick
Auch im Jahr 2026 wird es wieder die Möglichkeit geben, sich vorbildliche und kreative Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen über das Klimakontingent fördern zu lassen. Die Auslobung wird zu gegebener Zeit hier veröffentlicht.