Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten

Hinweis

Der Investitionspakt Sportstätten wird mit dem Auslaufen des Programmjahrs 2022 beendet. Mit Blick auf die Belastungen des Bundeshaushalts unter anderem in Folge des russischen Angriffskriegs bei gleichzeitiger Notwendigkeit zur Einhaltung der Schuldenregel des Grundgesetzes sind im Bundeshaushalt 2023 keine neuen Programmmittel zur Fortsetzung des Investitionspakts Sportstätten eingestellt. Alle Maßnahmen aus den Programmjahren 2020 bis 2022 werden mit den zur Verfügung stehenden Programmmitteln bis 2026 ausfinanziert. Insgesamt stehen 370 Millionen Euro Bundesmittel (Verpflichtungsrahmen) zur Verfügung, mit denen bauliche Maßnahmen an über 500 Sportstätten einschließlich Sportplätzen begonnen wurden.

 

Programmprofil

Sport fördert nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Begegnung und den sozialen Zusammenhalt. Gemeinsam mit dem Bund will das Land Hessen die Kommunen dabei unterstützen, ihre soziale Infrastruktur zukunftsfähig zu erhalten. Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und der steile Anstieg der Baukosten belasten die kommunalen Haushalte in besonderem Maße.

 

In Hessen stehen für Städte und Gemeinden in diesem Jahr 9,9 Mio. Euro zusätzlich als Zuschuss zum Ausbau von Sportplätzen sowie öffentlichen Frei- und Hallenbädern zur Verfügung. Die Kommunen müssen dabei nur ein Zehntel der Kosten tragen.

 

Das Bund-Länder-Programm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ ergänzt die Städtebauförderung des Landes. Der Bund stellt Hessen dafür in diesem Jahr rund 8,29 Mio. Euro zur Verfügung, die das Land aus eigenen Mittel aufstockt. In besonderen Fällen sind auch der Neubau von Sportstätten sowie dafür anfallende Planungskosten förderfähig. Freizeitbäder sowie Einrichtungen des Spitzensports sind ausgeschlossen.

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