Förderrichtlinie BIWAQ V veröffentlicht

Foto: HA Hessen Agentur GmbH

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die Förderrichtlinie BIWAQ V zum ESF Plus-Programm des Bundes "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ" veröffentlicht. Interessenbekundungen sind bis spätestens zum 20.03.2023 über das Onlinesystem Z-EU-S einzureichen.

 

Antragsberechtigt für das ESF Plus-Förderprogramm des Bundes BIWAQ V sind Kommunen mit aktiven oder ehemaligen Fördergebieten des seit 2020 bestehenden Städtebauförderungsprogramms "Sozialer Zusammenhalt" sowie ausgelaufenen Fördergebieten des ehemaligen Programms "Soziale Stadt". Möglich ist die sozialräumliche Verbindung mit einer ehemaligen Gebietskulisse, wenn die Gesamtmaßnahme bereits beendet, aber die Bedarfslage für BIWAQ weiterhin vorhanden ist.

 

Hier geht es zur Förderrichtlinie.

 

Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, 2023

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