Hinweis
Hessisches Leerstandsgesetz beschlossen
HMWVW
Der Hessische Landtag hat heute mit dem Beschluss des Leerstandsgesetzes ein starkes Signal gegen spekulativen Leerstand von Wohnraum gesetzt. Damit erhalten die Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten ein wirksames Instrument, um ungerechtfertigt leerstehende Wohnungen wieder in den Wohnungsmarkt zu bringen und Spekulation mit Wohnraum zu beenden.
Mit dem Leerstandsgesetz erhalten Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten die Möglichkeit, Leerstandssatzungen zu erlassen. Damit kann die erlaubte Dauer des Leerstands auf sechs Monate begrenzt werden. Längere Leerstandszeiten sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig bzw. genehmigungsfähig, etwa bei Sanierungen oder Erbauseinandersetzungen. Wer dagegen verstößt, muss künftig mit spürbaren Sanktionen rechnen.
Das Gesetz tritt nach Verkündung in Kraft. Danach können die Kommunen unmittelbar beginnen, eigene Leerstandssatzungen zu erlassen.