Neues Bundes­pro­gramm „Sanierung kommu­naler Sport­s­tätten“ (SKS)

Kommunen können sich seit dem 16. Oktober 2025 für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bewerben.

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) als Nachfolgeprogramm zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) stellt der Bund insgesamt 333 Millionen Euro Programmmittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung.

Mit dem Geld sollen die Kommunen dabei unterstützt werden, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung, einschließlich Hallen- und Freibädern, im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren und somit den Sanierungsstau zu reduzieren. Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen.

Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein.

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags.