Die Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der sozialen Integration vom 27. November 2017 stellen die Regelungsgrundlage für das Förderprogramm Investitionspakt Soziale Integration im Quartier dar.
Die Richtlinie kann hier oder auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter „Stadtentwicklung“ sowie auf der Internetseite der WIBank abgerufen werden.