Neues Förderprogramm:
Nachhaltiges Wohnumfeld

Gefördert werden im Jahr 2018 in einer ersten Programmphase städtebauliche Konzepte oder Wettbewerbe (Skizze: Bittkau-Bartfelder GbR Landschaftsarchitekten mit A-Z Architekten BDA, Wiesbaden)

Der aktuelle und vermutlich anhaltend hohe Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Hessen macht die Entwicklung neuer Wohnquartiere erforderlich. Neben der notwendigen Innenentwicklung bedarf es auch an den Siedlungsrändern der nachgefragten Städte und in ihren Umlandgemeinden in Zukunft neuer Wohnquartiere, um vorausschauend auf den Bedarf an Wohnraum in Hessen reagieren zu können.

 

Mit dem neuen Programm „Nachhaltiges Wohnumfeld“ unterstützt das Land Hessen die Entwicklung neuer Wohnquartiere. Ziel des Programmes ist es, die Entwicklung eines nachhaltigen Wohnumfelds in neuen Wohnquartieren zu fördern. Nachhaltig angelegte Wohnquartiere leisten einen Beitrag zur Wohnraumversorgung für Alle, für ein gutes soziales Miteinander der Bewohnerschaft und zum schonenden Umgang mit Ressourcen. Um dies zu erreichen, werden ein angemessener Anteil an gefördertem Wohnraum, eine adäquate soziale Infrastruktur, ein leistungsfähiger Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr, klimaangepasstes Stadtgrün, Spielflächen, ein gutes Netz an Fuß- und Radwegen, eine effiziente Energie- und Wasserversorgung und vieles mehr benötigt. Eine überzeugende städtebauliche Grundstruktur und ein Qualitätsanspruch an die Gestaltung der gebauten Umwelt sind weitere wichtige Anforderungen an Wohnquartiere mit hoher Lebensqualität.

 

Aufgrund der besonders hohen Wohnungsnachfrage im Rhein-Main-Gebiet richtet sich das Programm an Städte und Gemeinden in dieser Region. Gefördert werden im Jahr 2018 in einer ersten Programmphase städtebauliche Konzepte oder Wettbewerbe nach RPW für eine zukunftsweisende Wohnumfeldgestaltung in neuen Quartieren. Anträge auf Aufnahme in die Konzeptförderung können bis zum 28. September 2018 gestellt werden. In einer zweiten Phase soll voraussichtlich ab 2019 – vorbehaltlich eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses des Landtags – die investive Umsetzung der Planungen gefördert werden.

  

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