Ministerin Priska Hinz startet neues Förderprogramm:
Investitionspakt Soziale Integration im Quartier

Nachbarschaftszentrum und Jugend-Sport-Park in Groß-Zimmern (Foto: Reinhard Berg)

Mit dem „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ stellen der Bund und das Land Hessen den Kommunen ein neues und starkes Förderinstrument zur Verfügung. Gefördert werden quartiersbezogene Bauprojekte, die den sozialen Zusammenhalt und die Integration vor Ort unterstützen und nachhaltig stärken. Das können beispielsweise Stadtteilzentren, Kitas, soziokulturelle Zentren, öffentliche Bildungseinrichtungen (ohne allgemein- und berufsbildende Schulen), Jugendtreffs, Jugendwerkstätten oder Nachbarschaftscafés sein, die dringend saniert, modernisiert oder ausgebaut werden müssen. Auch die Aufwertung von Außenbereichen solcher Einrichtungen kann gefördert werden einschließlich des Baues von Spiel- und Sportplätzen und grünen Bewegungsparcours.

 

Die Projekte zur sozialen Integration werden mit einer staatlichen Förderung von 90 % der förderfähigen Gesamtkosten einschließlich Planungskosten unterstützt. Antragsberechtigt sind ausschließlich hessische Städte und Gemeinden sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände.

 

Die Ziele des Investitionspaktes sind:

  • Schaffung von Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier,
  • Qualifizierung von Einrichtungen der unmittelbaren und mittelbaren öffentlichen sozialen Infrastruktur, auch durch Herstellung von Barrierearmut und -freiheit,
  • Errichtung, Erhalt, Ausbau und Weiterqualifizierung von Grün- und Freiflächen,
  • Beitrag zur Quartiersentwicklung durch Verbesserung der baukulturellen Qualität.

  

Voraussetzung für eine Förderung ist ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept, eine städtebauliche Gesamtstrategie oder ein vergleichbares Rahmenkonzept der Kommune. Die hierin formulierten Ziele der Quartiersentwicklung müssen mit den Zielen des Investitionspaktes übereinstimmen. Vorrangig gefördert werden Projekte, die in den Maßnahmengebieten der Städtebauförderung liegen. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

  

Anträge auf Programmaufnahme im Jahr 2017 können bis zum 08. September 2017 eingereicht werden.

 

Zum Aufruf

 

Informationen und Antragsunterlagen

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