Projektaufruf
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ - jetzt Interessensbekundung einreichen
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Der Bund unterstützt mit einer neuen Förderrunde des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ Städte, Gemeinden und Landkreise erneut bei der Modernisierung ihrer Sportstätten. Die für den Projektaufruf 2026/2027 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt.
Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung umfassend zu sanieren und modernisieren.
Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten, Gemeinden und Landkreisen abzubauen.
Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z.B. Fußball- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung. Bestandsgebäude und -freianlagen sind grundsätzlich zu erhalten; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.
Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 1. Februar 2027 ausschließlich digital über die Förderzentrale Deutschland einreichen.
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung