Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen (BMWSB) sowie das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) haben den neuen Förderaufruf „Gemeinsam gegen Leerstand“ veröffentlicht.
In vielen ländlichen und insbesondere strukturschwachen Regionen stehen – auch infolge des demografischen Wandels – vielerorts Gebäude leer. Dies wirkt sich nicht nur negativ auf das Ortsbild aus, sondern hat weitreichende gesellschaftliche, wirtschaftliche und städtebauliche Folgen. Vor diesem Hintergrund zielt die Förderinitiative „Gemeinsam gegen Leerstand“ darauf ab, bis zu 13 Modellregionen in die Lage zu versetzen, bedarfsgerechte Strategien zum Umgang mit Leerstand zu erarbeiten. Sie sollen schon während des Förderzeitraums damit beginnen, diese unter Nutzung geeigneter Förderprogramme selbstständig umzusetzen.
Die folgenden Handlungsfelder müssen dabei durch die Modellregionen bearbeitet werden:
- Bestands- und Bedarfsanalyse
- Strategieentwicklung
- Optimierung von Strukturen und Prozessen
- Aufbau von Fachkompetenzen
- Strategieumsetzung
- Bürgerbeteiligung, Kooperation und Kommunikation
Antragsberechtigt sind Kreise, regionale Planungs- und Zweckverbände sowie Landes- und Stadtentwicklungsgesellschaften, LEADER-Aktionsgruppen, Träger der Regionalplanung sowie interkommunale Kooperationen aus Gemeinden, kreisangehörigen und/oder kreisfreien Städten. Die Projekte müssen in ländlichen Räumen umgesetzt werden, die eine hohe Leerstandsquote und eine prognostizierte stark sinkende Bevölkerungszahl bis 2045 aufweisen.
Der Förderzeitraum startet am 01.04.2026 und endet am 31.12.2029. Die Förderung pro Modellregion über den angegebenen Zeitraum bis Ende 2029 liegt bei maximal 600.000 Euro. Eine Vollfinanzierung, d. h. eine Förderquote von 100 %, ist in begründeten Ausnahmefällen möglich, insbesondere bei Kommunen in der Haushaltssicherung.
Das zur Bewerbung notwendige Skizzenformular kann bis zum 16.01.2026 per Mail eingereicht werden.
Achtung: Es ist vorgesehen, bis zu drei Regionen bereits in 2025 für die Antragstellung auszuwählen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Projektskizzen bereits bis zum 03.12.2025 eingereicht werden.