Unter einen Hut gebracht: Denkmalschutz und Städtebauförderung

Das Pförtnerhaus ist gemeinsam mit dem gründerzeitlichen Fabrikgebäude und der Umfassungsmauer aus historischen und technischen Gründen als Kulturdenkmal gemäß Hessischem Denkmalschutzgesetz geschützt. Das Projekt beweist eindrucksvoll, dass sich aktuell nachgefragte Nutzungen erfolgreich in eine historische Bausubstanz integrieren und sich dazu auch private Investoren finden lassen.

Auf diese Weise konnten die aktuellen Bedürfnisse der Stadtentwicklung Fuldas mit der Wahrung der historischen Identität des Areals verbunden werden. So stellt das Pförtnerhaus ein gelungenes Beispiel für die Verzahnung von Städtebauförderung und Denkmalschutz dar. Es kann als gelungenes Beispiel für andere nunmehr ungenutzte Gewerbebauten in Innenstadtlage dienen, die in vielen Fällen ein hohes Potenzial für die Aufwertung und funktionale Ergänzung der hessischen Kernstädte bieten.

 

Wieder in historischem Zustand: Rechter Flügel des Instand gesetzten Pförtnerhauses mit historischem Eingangsbogen - die Replik des gusseisernen Wollschafs heißt Besucher "Willkommen" (Foto: Stadt Fulda)
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