Zukunft sichern! Das hessische Klimakontingent 2024

Hessen fördert auch 2024 vorbildliche und kreative Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen innerhalb der Städtebauförderung mit 15 Millionen Euro

 

Das Klimakontingent in Hessen geht 2024 in die dritte Runde! Sie haben für Ihre Kommune kreative Ideen und Pläne für eine nachhaltige und klimaresiliente Stadtentwicklung? Zeigen Sie mit Ihren individuellen und innovativen Projektideen, wie Klimaschutz und Klimaanpassung durch städtebauliche Transformation nachhaltig gelingen können. Setzen Sie in Ihrer Kommune wichtige Impulse im Umgang mit grüner, blauer und grauer Infrastruktur. Schaffen Sie Begegnungsräume, Erholungsoasen oder rücken Sie die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner in den Fokus.

 

Ab sofort können sich diejenigen Städte und Gemeinden in Hessen, die über eines der Programme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ gefördert werden, für ein Klimakontingent bewerben.

 

Frist ist der 01. März 2024

 

Welche Ideen werden gesucht?

Aus dem hessischen Klimakontingent werden nachhaltige und lösungsorientierte Maßnahmen gefördert, die in ihrer vorbildlichen und innovativen Art beispielhaft aufzeigen, wie Klimaschutz und Klimaanpassung gelingen können. Dabei spielen der finanzielle Umfang und die Größe des Projekts keine entscheidende Rolle. Lösungsorientierte und nachhaltige Ansätze stehen im Vordergrund des Klimakontingents. Förderfähig sind die folgenden Maßnahmen, insofern sie einen überdurchschnittlichen Beitrag zu Klimaschutz und Klimaanpassung leisten:

 

  • Konzepte, Gutachten, städtebauliche Verfahren und Wettbewerbe
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Zwischennutzung
  • Umgestaltung von Straßen, Wegen, Plätzen und Freiflächen
  • Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden, Begrünung von Dächern und Fassaden

 

Teilnahmebedingungen

Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen der Städtebauförderung in Hessen, die einen Jahresförderantrag 2024 stellen. Hierzu gehören die Förderstandorte der Programme “Lebendige Zentren”, “Sozialer Zusammenhalt” und “Wachstum und Nachhaltige Erneuerung”.

 

Die eingereichten Projektbeiträge müssen nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) in der jeweils gültigen Fassung förderfähig sein.

 

Wie sieht das Bewerbungsverfahren aus?

Die Anträge sind parallel zur Jahresantragsstellung bis zum 01. März 2024 an die Ihnen bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der WIBank und der HA Hessen Agentur GmbH zu übersenden.

 

Sie können das zugehörige Projektblatt sowie die Ausschreibung vorab unter Downloads abrufen.

 

 

Die Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 20.11.2023 finden Sie hier.


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