Investitionspakt Soziale Integration im Quartier

Hinweis

Der Investitionspakt Soziale Integration im Quartier weicht mit dem Auslaufen des Programmjahrs 2020 dem Investitionspakt Sportstätten.

 

Programmprofil

Mit dem „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ stellen der Bund und das Land Hessen auch 2020 wieder 17,9 Millionen Euro für quartiersbezogene Bauprojekte zur Verfügung, die den sozialen Zusammenhalt und die Integration vor Ort unterstützen und nachhaltig stärken sollen.

 

Der „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ bietet den Kommunen eine besondere Chance, ihre in die Jahre gekommenen Stadtteilzentren, Kitas, soziokulturellen Zentren, Jugendtreffs, Jugendwerkstätten oder Nachbarschaftscafés zu sanieren, zu modernisieren, auszubauen oder im Einzelfall auch neu zu bauen. Die Herstellung von Barrierearmut und die Aufwertung von Außenbereichen solcher Einrichtungen kann ebenfalls gefördert werden.

 

Ziele

  • Schaffung von Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier,
  • Qualifizierung von Einrichtungen der unmittelbaren und mittelbaren öffentlichen sozialen Infrastruktur, auch durch Herstellung von Barrierearmut und -freiheit,
  • Errichtung, Erhalt, Ausbau und Weiterqualifizierung von Grün- und Freiflächen,
  • Beitrag zur Quartiersentwicklung durch Verbesserung der baukulturellen Qualität.

 

Voraussetzung für eine Förderung ist ein nachvollziehbar dargestellter Integrationsbedarf sowie ein bereits vorliegendes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, eine städtebauliche Gesamtstrategie oder ein vergleichbares Rahmenkonzept der Kommune, in dessen Rahmen sich das geplante Vorhaben bewegt. 

 

Die Projekte zur sozialen Integration werden mit einer staatlichen Förderung von 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten einschließlich Planungskosten unterstützt. Antragsberechtigt sind ausschließlich hessische Städte und Gemeinden sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände.


Close Print