Diese E-Mail wird nicht richtig angezeigt? Zur Online-Version.
Das Portal für nachhaltige Stadtentwicklung in Hessen

Ausgabe #42

Städtebauförderung:

Neustart für das Innenstadt-Programm Aktive Kernbereiche in Hessen -

Kommunen können sich bis 15. Mai 2018 bewerben!

 

...in eigener Sache:

Sachdienliche Hinweise erwünscht!

Städtebauförderung

Neustart für das Innenstadt-Programm Aktive Kernbereiche in Hessen - Kommunen können sich bis 15. Mai 2018 bewerben!

Neustart für das Städtebauförderprogramm "Aktive Kernbereiche in Hessen" (Foto: Reinhard Berg)

 „Innenstädte sind dann attraktiv, wenn sie belebt sind. Deshalb sollten sie nicht nur zum Einkaufen und Ausgehen geeignet sein, sondern auch zum Wohnen. Vorteil des Wohnens in der Innenstadt sind die kurzen Wege zu Geschäften, Praxen, Gaststätten und vielen kulturellen Angeboten. Menschen aller Altersgruppen sollen sich wohl fühlen und von der Vielfalt profitieren“, sagte Stadtentwicklungsministerin Priska Hinz zum Neustart des Städtebauförderprogramms „Aktive Kernbereiche in Hessen“. Das Land Hessen unterstützt in diesem Jahr die Kommunen mit rund 16 Millionen Euro für Investitionen in ihre Stadt- und Ortskerne.

 

Das Programm fördert Maßnahmen, die das Wohnen in den Kernbereichen befördern und verankern. Die hessischen Kommunen sollen dabei unterstützt werden, bestehenden Wohnraum in den Innenstädten zu verbessern und barrierefrei zu machen. Auch der Umbau von gewerblichen Leerständen zu Wohnzwecken könnte in einigen hessischen Regionen neue Angebote schaffen. Durch Förderanreize sollen private Immobilieneigentümer motiviert werden, in ihre Immobilie zu investieren und das Gebäude zu modernisieren. Ebenfalls werden Maßnahmen gefördert, die das Wohnen im Kern der Stadt indirekt unterstützen. Dazu zählen u.a. moderne Infrastruktur- und Versorgungsangebote in fußläufiger Entfernung, wie zum Beispiel Kitas oder Familienzentren. Darüber hinaus sollen auch Maßnahmen gefördert werden, die gute Rahmenbedingungen für eine umweltverträgliche Mobilität schaffen. Beispielsweise kann der Um- und Ausbau von Rad- und Fußwegen aus dem Programm gefördert werden.

 

Hessische Kommunen können sich bis zum 15. Mai 2018 für das Programm Aktive Kernbereiche bewerben. Die Förderung kann beantragt werden für Orte und Ortsteile mit über 6.000 Einwohnern sowie für Orte mit 2.000 bis 6.000 Einwohnern, sofern sie nicht über das Förderprogramm Dorfentwicklung gefördert werden.

 

Programminformation und Antragsunterlagen können hier heruntergeladen werden. 

ZUM AUFRUF

...in eigener Sache

Sachdienliche Hinweise erwünscht!

Sie möchten ein gutes Beispiel aus Ihrer Projektarbeit weitergeben oder auf eine interssante Veranstaltung hinweisen? Teilen Sie uns dies mit!


Gute architektonische Lösungen, zukunftsweisende Beteiligungsverfahren, erfolgreiche Anreizprogramme, die schon sichtbaren Ergebnisse zeigen etc. können Inspiration und Hilfestellung für andere Kommunen mit ähnlichen Herausforderungen sein. 
Wir werden – in Abstimmung mit Ihnen – Ihre Vorschläge aufbereiten und allen Programmakteuren zugänglich machen.

KONTAKT

Kontakt

 

HA Hessen Agentur GmbH

 

Anette Frisch
0611 - 950178690
anette.frisch@hessen-agentur.de

 

Dr. Kerstin Grünenwald
0611 - 950178334
kerstin.gruenenwald@hessen-agentur.de

 

Sebastian Vollweiler
0611 - 950178646
sebastian.vollweiler@hessen-agentur.de

Sie möchten keine weiteren Newsletter erhalten? Klicken Sie hier, um sich abzumelden.
Besuchen Sie uns auf Nachhaltige Stadtentwicklung in Hessen.
Impressum
HA Hessen Agentur GmbH, Abteilung Wirtschaftsforschung und Landesentwicklung, Mainzer Straße 118, D-65189 Wiesbaden

Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Amtsgericht Wiesbaden, Handelsregisternummer: HRB 21418, Ust.-IdNr.: DE 237911160, Sitz der Gesellschaft: Wiesbaden

Geschäftsführer: Folke Mühlhölzer (Vorsitzender), Dr. Rainer Waldschmidt, Stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende: Dr. Claudia Männicke
Verantwortlich i. S. d. § 55 Abs. 2 RStV
Folke Mühlhölzer, Geschäftsführer HA Hessen Agentur GmbH