Kommunen können sich weiterhin um Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ bewerben!
Die Frist zur Einreichung des Online-Bewerbungsformulares wurde auf den 1. Juli 2025 verlängert.
Das Städtebauförderungsprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung bietet hessischen Städten eine besondere Möglichkeit, ihre Entwicklung nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten. Angesprochen sind Kommunen, die von demografischen und wirtschaftlichen Veränderungen betroffen sind und vor Herausforderungen wie Funktionsverlusten und Strukturwandel stehen.
Ziel des Programms ist es, diese Städte und Gemeinden in ihrer sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung zu stärken und zugleich einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zu leisten. Das Programm fördert insbesondere Maßnahmen zur Schaffung einer barrierefreien Angebotsvielfalt, zur Verbesserung der Daseinsvorsorge und zur Förderung der wirtschaftlichen Weiterentwicklung. Ein besonderer Fokus liegt auf der Sanierung und dem Erhalt von Bestandsgebäuden sowie dem Ausbau von Grün- und Freiflächen – Maßnahmen, die sowohl dem Klimaschutz als auch der Anpassung an den Klimawandel zugutekommen.
Antragsberechtigt sind ausschließlich hessische Städte und Gemeinden mit Orts-/ Stadtteilen, die über eine zentralörtliche Versorgungs- und Dienstleistungsstruktur verfügen und mehr als 2.000 Einwohnerinnen und Einwohner aufweisen. |