Dorfentwicklungsprogramm: Jetzt Bewerbung vorbereiten
Für die Anerkennung als neuer Förderschwerpunkt der hessischen Dorfentwicklung im Jahr 2024 können Kommunen bereits jetzt mit der Vorbereitung beginnen. Beim Bewerbungsverfahren unterstützt bei Bedarf ein Fachbüro, hierfür stehen Fördermittel im Rahmen der Dorfmoderation bereit. Die Anträge können ab sofort bei den zuständigen Fach- und Förderbehörden gestellt werden.
Um sich als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung zu bewerben, müssen die Kommunen gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern ein Konzept erstellen, in dem festgelegt ist, welche Maßnahmen im Rahmen des Programms vor Ort gefördert werden sollen.
Die Dorfentwicklung bietet sowohl Kommunen als auch Privaten die Möglichkeit, für Vorhaben der Daseinsvorsorge, der Grundversorgung sowie für Sanierung und Neubauten in den Ortskernen Fördermittel zu erhalten. Darüber hinaus ist die Förderung von städtebaulich verträglichem Abriss von Gebäuden möglich.
Abgabefrist für die Bewerbungen als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung ist der 1. Februar 2024. Die Anerkennung der neuen Förderschwerpunkte ist für Sommer 2024 geplant.
Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 2023. |