Ab dem 01. März 2023 wird das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mit dem Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ die Schaffung von neuem und klimagerechtem Wohnraum fördern.
Der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter
Wohn- und Nichtwohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen, könne mit einer Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln gefördert werden.
Antragsberechtigt sind bis auf Bund, Bundesländer sowie deren Einrichtungen und politische Parteien grundsätzlich alle Investoren (Auftraggeber der Maßnahme) sowie Ersterwerber (der erstmalige Käufer) von neu errichteten, förderfähigen Wohngebäuden und Wohneinheiten bzw. Nichtwohngebäuden. |