Neue Richtlinien zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung

Gefördert durch die Städtebauförderprogramme der Nachhaltigen Stadtentwicklung: Der Schilde Park in Bad Hersfeld (Foto: Wette&Küneke)

Am 5. Oktober 2017 stellte Priska Hinz die neue Richtlinie zu den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung in Wiesbaden vor: „Von nun an wird die Städtebauförderung in Hessen die Ziele der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes und der Klimaanpassung verstärkt verfolgen können“, freute sich Stadtentwicklungsministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden. Die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung (kurz: RiLiSE) gestaltet den Rahmen für die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung neu aus. Das aktualisierte Regelungswerk gilt für alle Städtebauförderprogramme, die Hessen auflegt: Soziale Stadt (seit 1999), Stadtumbau (seit 2004), Aktive Kernbereiche (seit 2008), Städtebaulicher Denkmalschutz (seit 2009) und auch das neue Programm Zukunft Stadtgrün (ab 2017).

 

Stadtklima und Biodiversität verbessern

Die Neufassung wurde vor allem erforderlich, um neue Fördergegenstände für mehr und besseres Stadtgrün, für offene Wasserflächen und die Begrünung von Dächern und Fassaden einzuführen – alles in möglichst sozialgerechter Verteilung in der Stadt. „Der Klimawandel ist längst in Städten und Gemeinden spürbar: Darum war es mir ein besonderes Anliegen, die Lebensqualität in hessischen Städten und Gemeinden in den Mittelpunkt der neuen Förderrichtlinie zu stellen“, sagte Ministerin Hinz. „Profitieren wird neben dem Stadtklima auch die Biodiversität – nicht nur in der Fläche, sondern auch an Gebäuden werden so mehr Lebensräume für Tiere und Pflanzen entstehen.“

Auch die Förderung von Fahrradstellplätzen und Fahrradparkhäusern sowie von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an Gebäuden über die rechtlich verbindlichen Vorgaben hinaus können nun gefördert werden. „Allein in diesem Jahr stehen insgesamt rund 93 Millionen Euro Mittel für die Städtebauförderung in Hessen zur Verfügung. Damit können Städte und Gemeinden in der Stadtentwicklung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten“, sagte Hinz.

 

Fokus auf Grün- und Wasserflächen

Die neue Richtlinie enthält eine weitere wichtige Änderung: Grün- und Wasserflächen erhalten nach Wunsch des Landes Hessen den Status von sogenannten stadtbedeutsamen grünen und blauen Infrastrukturen. „Was nach einer Begrifflichkeit klingt, ist eine ganz deutliches Bekenntnis, dass städtisches Grün und Wasserflächen notwendig sind für eine nachhaltige Stadtentwicklung, die sich mit den Folgen des Klimawandels auseinandersetzt. Das ist eine wichtige und grundsätzliche Profilschärfung für die hessischen Stadtentwicklungsprogramme“, so Hinz. Auch angesichts der großen Flächennachfrage für Wohnungen und Gewerbe im Rhein-Main-Gebiet sei es wichtig, die Städte als attraktives Lebensumfeld zu erhalten und zu verbessern.

„Viele Städte und Gemeinden in Hessen machen sich bereits für den Klimaschutz und für angemessene Anpassungsmaßnahmen der Stadtstrukturen an den Klimawandel stark. In Hessen haben wir zum Beispiel 170 Klima-Kommunen, die schon sehr aktiv sind“,  sagte Hinz. „Ich werde diese und alle weiteren Kommunen, die sich im Sinne der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes engagieren wollen, darin unterstützen, die Stadtqualität und damit die Lebensqualität für ihre Bürgerinnen und Bürger zu steigern. Die neue Richtlinie schafft die Grundlage hierfür.“

 

Allgemeine Information zur neuen Richtlinie

Der integrierte Ansatz und die Nachhaltigkeit sind nach der neuen Richtlinie während des gesamten Stadtentwicklungsprozesses und bei der Umsetzung der jeweiligen Einzelprojekte zu berücksichtigen. Die Städtebauförderung bezieht sich stets auf ganze Stadtgebiete bzw. Stadtquartiere, und die kommunale Praxis handelt stets nach den Vorgaben eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, das die Städte und Gemeinden aufstellen. Alle Einzelprojekte sind aufeinander abgestimmt und führen in ihrer Gesamtheit zu den wünschenswerten Stadterneuerungsmaßnahmen und spürbaren städtebaulichen Verbesserungen. Die Städte und Gemeinden haben beim Einsatz der Fördermittel nach der neuen Richtlinie einen breiten Gestaltungsraum, sind aber gehalten, schon heute die Zukunftsaufgaben zu erkennen und entsprechend zu handeln. 

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