Neuer Aufruf gestartet! Aktive Kernbereiche gehen in die nächste Runde

Gefördert durch das Programm Aktive Kernbereiche in Hessen: Der Freiheitsplatz in Hanau (Foto: Reinhard Berg)

 „Innenstädte sind dann attraktiv, wenn sie belebt sind. Deshalb sollten sie nicht nur zum Einkaufen und Ausgehen geeignet sein, sondern auch zum Wohnen. Vorteil des Wohnens in der Innenstadt sind die kurzen Wege zu Geschäften, Praxen, Gaststätten und vielen kulturellen Angeboten. Menschen aller Altersgruppen sollen sich wohl fühlen und von der Vielfalt profitieren“, sagte Stadtentwicklungsministerin Priska Hinz zum Neustart des Städtebauförderprogramms „Aktive Kernbereiche in Hessen“. Doch gerade für Familien und für ältere Menschen fehlt oft die passende Infrastruktur. Deswegen unterstützt das Land Hessen in diesem Jahr die Kommunen mit rund 16 Millionen Euro für Investitionen in ihre Stadt- und Ortskerne.

 

Das Programm fördert Maßnahmen, die das Wohnen in den Kernbereichen befördern und verankern. Die hessischen Kommunen sollen dabei unterstützt werden, bestehenden Wohnraum in den Innenstädten zu verbessern und barrierefrei zu machen. Auch der Umbau von gewerblichen Leerständen zu Wohnzwecken könnte in einigen hessischen Regionen neue Angebote schaffen. Durch Förderanreize sollen private Immobilieneigentümer motiviert werden, in ihre Immobilie zu investieren und das Gebäude zu modernisieren. Ebenfalls werden Maßnahmen gefördert, die das Wohnen im Kern der Stadt indirekt unterstützen. Dazu zählen u.a. moderne Infrastruktur- und Versorgungsangebote in fußläufiger Entfernung, wie zum Beispiel Kitas oder Familienzentren.

 

Darüber hinaus sollen auch Maßnahmen gefördert werden, die gute Rahmenbedingungen für eine umweltverträgliche Mobilität schaffen. Beispielsweise kann der Um- und Ausbau von Rad- und Fußwegen aus dem Programm gefördert werden. Auch innovative Modelle, wie zum Beispiel Shared Spaces, einem Verkehrskonzept, das alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt oder extra breite Fußwege, die zum Aufenthalt, Spielen und Flanieren einladen, sollen in die nachhaltige Entwicklung der Zentren integriert werden.

 

Hessische Kommunen können sich bis zum 15. Mai 2018 für das Programm Aktive Kernbereiche bewerben. Die Förderung kann beantragt werden für Orte und Ortsteile mit über 6.000 Einwohnern sowie für Orte mit 2.000 bis 6.000 Einwohnern, sofern sie nicht über das Förderprogramm Dorfentwicklung gefördert werden.

 

ZUM FÖRDERPROGRAMM

 

Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 2017

 

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