Neues Städtebauförderprogramm:
Investitionspakt Soziale Integration im Quartier

Nachbarschaftszentrum und Jugend-Sport-Park in Groß-Zimmern (Foto: Reinhard Berg)

Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der sozialen Integration im Quartier sind gemeinsame Anliegen von Bund, Ländern sowie Städten und Gemeinden. Die Erneuerung der Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen bildet einen zentralen Ansatzpunkt für den Investitionspakt. Dies schließt die Öffnung dieser Einrichtungen zum Stadtteil sowie die Beteiligung der Zivilgesellschaft mit ein. 

Der Investitionspakt Soziale Integration im Quartier knüpft dort an und fördert die Erneuerung (in Ausnahmefällen auch den Neubau) von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen der sozialen Integration und des sozialen Zusammenhalts (Gebäude mit zugehörigen Außenanlagen sowie Grün-, Frei- und Sportflächen im Quartier).

 

 

Ziele des Investitionspaktes 

  • Schaffung von Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier,
  • Qualifizierung von Einrichtungen der unmittelbaren und mittelbaren öffentlichen sozialen Infrastruktur,
  • Errichtung, Erhalt, Ausbau und Weiterqualifizierung von Grün- und Freiflächen,
  • Beitrag zur Quartiersentwicklung durch Verbesserung der baukulturellen Qualität.

 

 Förderfähig sind insbesondere:

  • öffentliche Bildungseinrichtungen (ohne allgemein- und berufsbildende Schulen) einschließlich Produktionsschulen und Jugendwerkstätten, Bibliotheken und Stadtteilbüchereien sowie Einrichtungen des lebenslangen Lernens mit integrierter Ausrichtung
  • Kindertagesstätten mit Vorrang auf Sprachkitas
  • Bürgerhäuser, Stadtteilzentren einschließlich Jugendzentren und Familienzentren, soziokulturelle Zentren
  • Einrichtungen, die mehrere der o.g. Funktionen bündeln

 

Aufgerufen sind Städte und Gemeinden mit Bedarf an Infrastruktureinrichtungen der sozialen Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier. Gefördert werden Einrichtungen in Gebieten, die in die Programme der Städtebauförderung von Bund und Ländern aufgenommen und noch nicht abgerechnet sind oder die in Untersuchungsgebieten zur Vorbereitung der Programmaufnahme liegen. Ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) oder ein vergleichbares städtisches Rahmenkonzept ist dabei Voraussetzung. In besonderen Fällen kann die Förderung auch außerhalb von anerkannten Städtebaufördergebieten erfolgen. 

Die Höhe des staatlichen Förderanteils (Förderquote) beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Sobald die Antragsunterlagen zur Verfügung stehen, informieren wir Sie über den Newsletter Nachhaltige Stadtentwicklung in Hessen.

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