Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nahmobilität veröffentlicht

Nahmobilität dient der Mobilitätserhaltung aller Bürgerinnen und Bürger (Foto: HA Hessen Agentur GmbH)

Das Land Hessen sieht in der nachhaltigen Gestaltung des Verkehrs eine herausragende politische Aufgabe. Die Stärkung des Rad- und Fußverkehrs stellt ein zentrales Element der Mobilitätspolitik dar. Nahmobilität ist sozial, klima- und umweltfreundlich. Sie dient der Mobilitätserhaltung aller Bürgerinnen und Bürger und erhält mit der Förderrichtlinie Nahmobilität nun zielgerichtet neue Impulse.

 

Dazu stellt das Land Hessen Städten, Gemeinden, Gemeinde- und Zweckverbänden sowie Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen, sofern diese Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs erfüllen, mit dem Programm Nahmobilität Fördermittel zu Verfügung.

 

Die Verbesserung der infrastrukturellen Gestaltung der Verkehrswege zur Förderung der Nahmobilität bildet dabei nur eine Säule der Förderung. Zu den Fördertatbeständen gehört auch das Bereitstellen von Finanzhilfen für die Planung von Fuß- und Radwegen sowie die Umsetzung innovativer Modellprojekte. Ausdrücklich begrüßt werden integrative Ansätze der Kommunen, die über die funktionalen, verkehrlichen Belange hinausgehen und dazu beitragen, die Aufenthaltsqualität von Straßen zu erhöhen und älteren Menschen eine komfortable und bezahlbare Mobilität zu erhalten.

 

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Quelle: Hessen Mobil, 2017

 

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