Beantragung einer Förderung für Gemeinwesenarbeit für 2018/2019

Bis zum 31. Oktober 2017 können Anträge für die Förderperiode 2018/2019 gestellt werden (Foto: LAG Soziale Brennpunkte Hessen e.V.)

2015 hat das Land Hessen die Richtlinie zur Förderung von Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen / Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen herausgebracht und damit ein landesweites Programm zur Förderung von Gemeinwesenarbeit aufgelegt. Dieses hat zum Ziel, Kommunen bei der positiven Entwicklung ihrer Quartiere und Gebiete, in denen sich soziale Problemlagen häufen, mit passgenauen, innovativen, sozial- integrativen Maßnahmen zu unterstützen und zu stärken. 

 

Antragsberechtigt sind im Rahmen dieses Programmes Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte. Ebenso antragsberechtigt sind Kommunen, in deren Gemeindegebiet sich eine Erstaufnahmeeinrichtung des Landes für Geflüchtete (HEAE) oder eine Außenstelle einer HEAE befindet.

 

Bis zum 31. Oktober 2017 können Anträge für die Förderperiode 2018/2019 gestellt werden. 

 

Weitere Informationen zum Förderprogramm und den aktuellen Förderstandorten finden Sie unter www.gemeinwesenarbeit-hessen.de

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