Ziel des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz ist es, insbesondere historische Stadtkerne mit denkmalwerter Bausubstanz auf breiter Grundlage zu sichern und zu erhalten. Bau- und kulturhistorisch wertvolle Stadtkerne sollen über die jeweiligen Einzeldenkmale, Straßen und Plätze hinaus in ihrer baulichen und strukturellen Eigenheit und Geschlossenheit erhalten und zukunftsweisend weiter entwickelt werden.
Zu den typischen Problemlagen der Fördergebiete gehören
Diesen strukturellen Defiziten, in Folge des wirtschaftlichen und demografischen Wandels, soll entgegengewirkt werden.
Das Programm verfolgt einen integrierten Ansatz. Unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept zu erstellen, in dem Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet dargestellt sind. Das Entwicklungskonzept ist in ein gegebenenfalls bereits vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten bzw. davon abzuleiten.
Das Programm versteht sich als Gemeinschaftsinitiative aller relevanten Akteure. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass sich die maßgeblichen Akteure am Prozess beteiligen – als Ideengeber, als Multiplikator, aber auch als Träger eigener Initiativen.
Die räumliche Festlegung des Fördergebietes der Nachhaltigen Stadtentwicklung erfolgt als Erhaltungssatzung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Sie kann auch erfolgen als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB, zu dessen Sanierungszielen die Erhaltung der baukulturell wertvollen Bausubstanz gehört.
Auf der Grundlage des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes können die Fördermittel für die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme und insbesondere für folgende Einzelmaßnahmen eingesetzt werden:
In Ausnahmefällen ist auch die bauliche Ergänzung von geschichtlich bedeutsamen Ensembles förderungsfähig.